Zivilrecht
Beratungsflatrate
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Das Zivilrecht oder auch Privatrecht oder Bürgerliche Recht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen und juristischen Personen (z.B. GmbH, AG oder Verein). Das Zivilrecht ist eines der drei Teilbereiche des deutschen Rechts. Die anderen Teilbereiche sind das Strafrecht und das Öffentliches Recht.
Das Zivilrecht beinhaltet z.B.
- das Privatrecht,
- das Personenrecht natürlicher und juristischer Personen,
- Rechtsgeschäfte, z.B. das Vertragsrecht,
- das Schuldrecht inkl. Schadenersatz,
- das Sachenrecht,
- das Familienrecht und
- das Erbrecht.
Weitergehende Sonderprivatrechte wären das Handelsrecht oder auch das Arbeitsrecht. Auch diese Rechtsgebiete sind mit der Beratungsflatrate für nur 54,90 € pro Jahr enthalten.
Gerichtsbarkeit
Die Gerichtsbarkeit für Zivilsachen sind
- Amtgerichte,
- Landesgerichte,
- Oberlandesgerichte und
- der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Gerichts- und Anwaltskosten
Die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten richten sich in der Regel nach der entsprechenden Gebührenordnung. Wenn weder aus dem Einkommen noch aus dem Vermögen die Kosten eines Rechtsstreits übernommen werden kann, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Gegen die Übernahme von Rechtsanwalts- und Gerichtskosten kann man sich mit einer Rechtsschutzversicherung versichern. Bereit eingetretene oder laufende Rechtsstreitigkeiten können in der Regel nicht mehr versichert werden.
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