Schadenersatz
Beratungsflatrate
Rechtsberatung am Telefon zum Schadenersatz, nur 54,90 € für ein ganzes Jahr als Beratungsflatrate.
Schadenersatz ist eine, in der Regel finanzielle Entschädigung für einen erlittenen Schaden. Entscheidend ist, wer für einen entstandenen Schaden verantwortlich ist und dafür haftbar gemacht werden kann. Wenn eine natürliche Person, eine Gesellschaft, z.B. GmbH, AG, Verein (juristische Person) oder der Staat bzw. öffentlich-rechtliche Institutionen für den Schaden verantwortlich sind.
Mit einer Rechtsberatung am Telefon werden Sie von einem Anwalt zu Ihrer rechtlichen Situation beraten und erfahren, was sinnvoll zu tun ist.
Versicherungen
Abhängig davon, ob der Schaden von Ihnen verursacht wurde und Dritte einen Haftungsanspruch mit Schadenersatzforderungen an Sie richten oder, ob Sie einen Schaden erlitten haben und Ihrerseits Schadersatzansprüche geltend machen wollen, gibt es zwei unterschiedliche Versicherungen.
Haftpflichtversicherung
Sehr wichtig, weil es nicht in Ihrer Hand liegt, ob andere Schadenersatzforderungen an Sie richten, ist die Haftpflichtversicherung. Eine Haftpflichtversicherung ist deshalb eine existenzelle Versicherung, weil diese
- klärt, ob die Schadenersatzansprüche Dritter überhaupt berechtigt sind, diese bei Bedarf sogar gerichtlich abwehrt und
- wenn die Forderungen berechtigt sind, diese, ggf. abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung auch zahlt.
Wenn man bedenkt, dass die Haftung für einen verursachten Schaden häufig nicht beschränkt ist, das heiß Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen, ist es eigentlich unverständlich, wenn es noch Menschen ohne eine private Haftpflichtversicherung gibt, zumal Versicherungen, z.B. bei 150 Euro Selbstbeteiligung in einem Schadenfall bereits ab 50, 40 oder vielleicht nur 30 € Jahresbeitrag abgeschlossen werden kann.
Möchten Sie eine aktuelle private Haftpflichtversicherung abschließen oder wechseln? Hier können Sie einen Online-Vergleich moderner Haftpflichtversicherungen durchführen.
Rechtsschutzversicherung
Mit einer Rechtsschutzversicherung werden Ihnen Anwalts- und ggf. auch Gerichtskosten für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gezahlt. Ohne diese Kostenerstattung würden Sie womöglich auf Ihr gutes Recht verzichten?
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