Mietrecht
Beratungsflatrate
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Rechtsberatung am Telefon
Das Mietrecht regelt das Mietverhältnis. Im Mietvertrag ist die Überlassung des Mietobjektes, z.B. Wohnung, Einfamilienhaus, Garage, Keller, Grundstück, Gartennutzung ggf. weitere beweglicher Gegenstände, z.B. Möbel, Bilder gegen eine Mietzahlung, Nebenkosten und einer Kaution festgelegt. Teil des Mietvertrages sind auch AGB, das Übergabeprotokoll, Hausordnung.Dem Mieter können auch Pflicht auferlegt werden, z.B. Treppenhausreinigung, Türen streichen, Kleinreparaturen, Malerarbeiten. Der Vermieter ist z.B. zur rechtzeitigen Erstellung einer Nebenkostenabrechnung oder Mängelbeseitigung verpflichtet. Der Mietvertrag wird unbefristet, als Zeitmietvertrag oder Untermietvertag geschlossen. Mieterhöhungen können vorher über einen Staffelmietvertrag oder Indexmietvertrag fesgelegt werden oder vom Vermieter separat nach Fristen und Vergleichsmieten gefordert werden. Auch zur Überlassung von Einbauten, wie z.B. einer Einbauküche, Jalousien, Gardinen, Bodenbelag gegen eine Abstandszahlung kann es kommen.
Wärend der Vertragslaufzeit können Störungen am Mietobjekt auftreten, wie z.B. an dem Bodenbelag, Teppich, Parkett, Heizkörper, Türen, Wohnungsschlüssel, Fenster, Jalousien, Gardinen, Balkon, Einbauküche oder durch Ruhestörung, Lärm, grillen. Mögliche Schäden können Wasserschäden, Schimmel, Lärmbelästigung. Wenn hingegen der Mietwert beeinträchtigt ist, z.B. durch Sanierung oder Baulärm kann eine Mietminderung berechtigt sein.
Der Mietvertrag kann unter Einhalt der Kündigungsfrist duch Kündigung, z.B. auch wegen Eigenbedarfs durch den Vermieter oder durch eine fristlose Kündigung beendet werden. Welche Sonderkündigungsrechte gibt es? Was ist beim Auszug zu beachten? Fragen zu diesen all diesen Themen können von Rechtsanwälten beantwortet werden. Für nur 54,90 € können Sie ein ganzes Jahr zum Mietrecht und auch allen anderen deutschen Rechtsgebieten Rechtsberatung am Telefon erhalten.
Miet-Rechtsschutz
Weitergehende Anwaltskosten, z.B. für Schriftverkehr mit dem Vermieter könnten auch von einer evtl. vorhandenen Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Der beratende Rechtsanwalt würde die Abrechnung mit der Versicherung kümmern.
Der Abschluss einer Mietrrechtsschutzversicherung tritt zwar nicht mehr für einen bereits eingetretenen Fall ein, schützt Sie aber für die Zukunft. Hier könnnen Sie moderne Rechtsschutzversicherungen vergleich und abschließen.
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